| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Convoyage Begleitservice und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Convoyage Begleitservice.
2. Vereinbarungsinhalt
Der Convoyage Begleitservice bietet seinen Kunden einen seriösen Begleitservice ohne sexuelle Kontakte an.
Die Vermittlung der Begleitung erfolgt im Namen und auf Rechnung der den Begleitservice in Anspruch nehmenden Person. Eine Vertragsbeziehung kommt erst mit der Bestätigung des Auftrages durch den Convoyage Begleitservice und dem unwiderruflichen Zahlungseingang des Kunden zu stande.
Sexuelle Interessen sind mit dem Dienstleistungsangebot der Convoyage Begleitagentur nicht vereinbar. Bei Nichtbeachtung dieses Grundsatzes sind der Convoyage Begleitservice und die vermittelten Begleiter von der Erbringung der Leistung freigestellt. Auch verbale Belästigungen oder Offerten erotischen Inhalts gegenüber der Begleitperson haben den sofortigen Abbruch des Termins zur Folge. Eine Rückerstattung bereits gezahlten Honorars findet in diesem Fall nicht statt.
Die Auftragsbestätigung durch den Convoyage Begleitservice ist verbindlich und wird als solche zur Kenntnis genommen.
Die Vermittlung erfolgt nur zwischen volljährigen und geschäftsfähigen Personen.
3. Preise
Die Preise richten sich nach dem jeweils gültigen Verzeichnis. Sie gelten nur für den jeweiligen Auftrag und verstehen sich als Brutto-End-Preise inclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
Alle entstehenden Kosten und Auslagen sind von dem Kunden zu übernehmen.
Die Dienstleistungen werden gegen Vorkasse des Honorars erbracht. Verlängerungen werden in vollen Stunden abgerechnet.
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich an den Convoyage Begleitservice.
4. Rücktritt
a. Eine Stornierung des Auftrages durch den Kunden muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs.
Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin wird das vereinbarte Honorar nicht fällig. Bei einem Rücktritt bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1.500 Rand, bei einem Rücktritt bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 2000 Rand fällig. Bei Nichterscheinung des Kunden ohne vorherige Stornierung wird das Mindesthonorar von 4 Stunden fällig.
Bei den vereinbarten Terminen kann der Convoyage Begleitservice eine halbe Stunde Nachfrist zur Einhaltung des Termins setzen und dann nach seiner Wahl den nicht eingehaltenen Termin in Rechnung stellen, von der Leistungserbringung zurücktreten oder die Begleitung ablehnen und Schadenersatz bis zur Höhe des vereinbarten Honorars zzgl. Spesen fordern.
Bereits entstandene Ausgaben gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden und müssen unverzüglich beglichen werden.
Bei vorzeitiger Beendigung der Begleitung durch den Kunden, aus welchem Grund auch immer, insbesondere aber bei nachträglicher Mißbilligung der Auswahl der von ihm gebuchten Begleitperson, erfolgt keine Rückerstattung des Honorars.
b. Der Convoyage Begleitservice kann bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ohne Angabe von Gründen, vom Vertrag zurücktreten. Eine Stornierung wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Bereits gezahlte Beträge werden unverzüglich erstattet.
Ein Schadenersatz wegen Verspätung der Begleitung bis zu 30 Minuten ist ausgeschlossen.
Sollte sich der Termin durch unabwendbare Ereignisse wie z.B. Unfall, Stau, Streik, Stornierungen von Flügen verzögern, wird die Wartezeit angemessen verlängert. Sollte aus gleichen Gründen die Erfüllung der Leistung unmöglich werden, werden der Convoyage Begleitservice und die Begleitperson von der Leistungserbringung befreit. Bereits gezahlte Beträge werden unverzüglich erstattet. Ein darüber hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
5. Zahlungen
Die Rechnungen der Convoyage Begleitagentur sind zur sofortigen Zahlung ohne weitere Abzüge fällig.
Kreditkarten, Wechsel und Verrechnungsschecks werden nicht akzeptiert. Bei Verlust von Bargeld oder Barschecks wird keine Haftung übernommen. Die Zahlung hat auf ein Konto der Convoyage Begleitagentur zu erfolgen. Mit dem Eingang der Zahlung wird die Vermittlung der Begleitperson veranlaßt.
6. Vorbehalt
Die Convoyage Begleitagentur behält sich sämtlichen Forderungen für die erbrachte Dienstleistung vor, bis alle Forderungen gegen den Kunden, gleich aus welchem Grunde, beglichen sind. Die Abtretung der Forderungen an Dritte zur Einziehung behält sich Convoyage Begleitagentur ausdrücklich vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die Begleitperson in keiner Weise zu gefährden, insbesondere nicht in alkoholisiertem Zustand Auto zu fahren.
Der Schadenersatz durch die Convoyage Begleitagentur ist maximal auf die Honorarhöhe begrenzt und beschränkt sich auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen seitens der Convoyage Begleitagentur. Eine schriftliche Geltendmachung des Schadens muss der Convoyage Begleitagentur spätestens 7 Tage nach Beendigung des Vertrages zugehen.
7. Abwerbverbot
Der Kunde verpflichtet sich, jedwede auf Abwerbung der Begleitperson gerichtete Handlung zu unterlassen. Abwerbung im Sinne dieser Klausel ist die Gewinnung der Begleitperson für die gewerbsmäßige Erbringung von Dienstleistungen im Begleit-, Event- und Messetätigkeitsbereich, für Übersetzungs- und Dolmetschertätigkeiten oder von damit vergleichbaren Leistungen für einen anderen Auftraggeber als die Convoyage Begleitagentur oder unter Umgehung von Convoyage Begleitagentur. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, so ist er der Convoyage Begleitagentur zum Ersatz des ihr daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
8. Widerruf
Sie sind an Ihre Erklärung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 7 Tagen nach dem Abschluss des schriftlichen, von uns bestätigten Buchungsauftrages widerrufen. Der Widerruf muß schriftlich erfolgen und innerhalb der Frist zugehen. Er braucht keine Begründung zu enthalten. Nach Eingang des Widerrufs ist die Convoyage Begleitagentur verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten, sofern sie nicht mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.
9. Datenschutz
Die persönlichen Daten des Kunden werden zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Auftrages gespeichert und absolut diskret und mit der erforderlichen Sorgfalt gegen Missbrauch durch etwaige Dritte behandelt.
Das Versenden von Unterlagen per Fax erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung des Sendetermins mit dem Kunden, um zu vermeiden, dass Unbefugte Einblick in die Unterlagen bekommen.
10. Schlußbestimmungen
Mit der schriftlichen Auftragserteilung geht das Einverständnis des Kunden zu diesen Bedingungen einher.
Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Es gelten statt dessen die gesetzlichen Regelungen.
Für sämtliche der Convoyage Begleitagentur erteilte Aufträge gilt südafrikanisches Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der High Court in Kapstadt.
Maßgeblich für Zustellungen sind die zwischen den Parteien in dem Vertrag angegebenen Anschriften und Kontaktdaten. Veränderungen haben die Parteien unverzüglich anzuzeigen. |
|